Bezugsberechtigung

Nachweise & Bezugsberechtigung

Sofern ein Artikel nachweispflichtig ist, steht das direkt beim Artikel dabei!

1) Wer ist bezugsberechtigt?
Das legt der jeweilige Hersteller fest, wir schreiben es direkt zum Artikel dazu - im Zweifelsfall können Sie gerne auch vor der Bestellung anfragen. Bitte bestellen Sie keine Artikel für die Sie nicht bezugsberechtigt sind, ohne die entsprechenden Nachweise können wir die Bestellung nicht ausführen!


2) Warum sind Nachweise erforderlich?
Es handelt hier sich auf schulshop.at oft um Produkte, die die einzelnen Hersteller zum Zweck der Forschung & Lehre günstiger zur Verfügung stellen. Deshalb wollen die Hersteller natürlich auch sicherstellen, dass einerseits die Software ausschliesslich von Bezugsberechtigten im Rahmen der jeweiligen Lizenzbestimmungen eingesetzt werden bzw. andererseits vom Hersteller speziell für den Educationbereich geförderte Hardware nur entsprechend eingesetzt wird. Großteils müssen wir Ihre Nachweise an unsere Lieferanten weiterleiten, um die Produkte überhaupt bestellen zu können. Es gibt auch Produkte wo nicht wir, sondern der Hersteller direkt die Bezugsberechtigung prüft - das ist bei den entsprechenden Artikeln dezidiert angeführt.

3) Was gilt als Nachweis?
- Schule: formlose Bestellung inkl. Unterschrift & Schulstempel
- Lehrer: aktuelle Bestätigung über die Lehrtätigkeit (oder Bestellung mit Unterschrift & Schulstempel) oder aktueller Lehrerausweis
- Schüler: aktuelle Schulbesuchsbestätigung oder aktueller Schülerausweis
- Studenten: aktuelle Inskriptionsbestätigung oder aktueller Studentenausweis

4) Wie können Sie uns die benötigten Nachweise zukommen lassen?

- per Email
- per Fax: an 043(0)662/660505-21
- per Post

Sofern Sie uns den erforderlichen Nachweis nach entsprechender Aufforderung per Mail nicht binnen 1 Woche zukommen lassen, stornieren wir Ihre Bestellung.